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   LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03   

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https://dejure.org/2003,79344
LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,79344)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26.03.2003 - 7 Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,79344)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26. März 2003 - 7 Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,79344)
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Volltextveröffentlichung

  • vnbs.de

    Rechtswidriger Lauschangriff gegen Strafverteidiger

 
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  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    Er umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 341 54, [68ff.].; 42, 212, [219]; 44, 353, [371]; 76, 83 [88]; 97, 228 [265]; 96, 44 [51] - Arztpraxen).

    Dazu gehören auch diejenigen Teile der Betriebsräume oder des umfriedeten Besitztums, die der Inhaber aus eigenem Entschluss der Öffentlichkeit zugänglich macht, denn auch dann gewährleistet das Grundrecht Schutz gegen Eingriffe in die Entscheidung des Wohnungsinhabers über das Zutrittsrecht im einzelnen und über die Zweckbestimmung des Aufenthalts (BVerfGE 97, 228 [265]; 32, 54 [70 ff.]).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    Dazu gehören auch diejenigen Teile der Betriebsräume oder des umfriedeten Besitztums, die der Inhaber aus eigenem Entschluss der Öffentlichkeit zugänglich macht, denn auch dann gewährleistet das Grundrecht Schutz gegen Eingriffe in die Entscheidung des Wohnungsinhabers über das Zutrittsrecht im einzelnen und über die Zweckbestimmung des Aufenthalts (BVerfGE 97, 228 [265]; 32, 54 [70 ff.]).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    Er umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 341 54, [68ff.].; 42, 212, [219]; 44, 353, [371]; 76, 83 [88]; 97, 228 [265]; 96, 44 [51] - Arztpraxen).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung eines schwerwiegenden - wenn auch nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (BVerfGE 96, 27 [39ff.]).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    Er umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 341 54, [68ff.].; 42, 212, [219]; 44, 353, [371]; 76, 83 [88]; 97, 228 [265]; 96, 44 [51] - Arztpraxen).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    Er umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 341 54, [68ff.].; 42, 212, [219]; 44, 353, [371]; 76, 83 [88]; 97, 228 [265]; 96, 44 [51] - Arztpraxen).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    Er umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 341 54, [68ff.].; 42, 212, [219]; 44, 353, [371]; 76, 83 [88]; 97, 228 [265]; 96, 44 [51] - Arztpraxen).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    Bei dieser offen und unmissverständlich ausgesprochenen Zielrichtung konnte die Anordnung des Abhörens und der Aufzeichnung des gesprochenen Wortes des Rechtsanwaltes Dr. H. schon deshalb nicht auf § 100 c Abs. 1 Nr. 2 StPO - auch nicht in Verbindung mit § 100 c Abs. 2 S. 3 StPO - gestützt werden, weil der Einsatz technischer Mittel nach dieser Vorschrift nur außerhalb einer nach Art. 13 GG geschützten Wohnung zulässig ist (Karlsruher Kommentar-Nack, StPO, 4. Aufl., § 100 c Rn. 38; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Rn. 4 und 5; Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens, .6. Aufl., Rn. 453; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren 2. Aufl., Rn. 324; BGHSt 44, 138 zu dem gleichlautenden § 100 c Abs. 1 Nr. 2 StPO a.F.).
  • LG Hannover, 24.02.2003 - 30 Qs 2/03
    Auszug aus LG Oldenburg, 26.03.2003 - 7 Qs 31/03
    § 35 Abs. 5 NGefAG an; der Beschluss des Amtsgerichts Hannover ist am 24.2.2003 durch das Landgericht Hannover (30 Qs 2/03) aufgehoben worden.
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